Informationen vom Landesverband der Gartenfreunde Bremen e.V.

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Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage:

Gartenfreunde Bremen – Landesverband der Gartenfreunde Bremen e.V.

 

 

Information zur Rattenplage in Rücksprache mit dem UBB und dem Landesverband 

In ganz Bremen haben sich durch den trockenen Winter die Ratten extrem vermehrt. Sogar am Tage zeigen sie sich und laufen nicht weg. Neben den uns allen bekannten Maßnahmen, kein Abfall, nicht kompostierbare Essensreste im Garten/Gebiet zu belassen, sowie kein Tierfutter, Brot oder ähnliches auszulegen, bleibt nur übrig, privat einzugreifen. Käuflich besteht die Möglichkeit Röhren von den Raiffeisen - Warengenossenschaften zu erwerben.

 

Die Röhren stellt man möglichst vor den Rattenlöchern auf, eine andere wirksame Abhilfe gegen dieses Ungeziefer gibt es wohl kaum. Eine hoheitliche Abhilfe ist nicht möglich. 

Der UBB, der Landesverband und wir, hoffen mit diesen Hinweisen etwas Unterstützung zu geben. 

Euer Vorstand 

 



Infoblatt – Gehölzpflege

 

Bei der Gehölzpflege in Kleingartenanlagen gilt es verschiedene Vorschriften zu beachten. Die entsprechenden Regelungen finden wir im Bundesnaturschutzgesetz, Bremischer Baumschutzverordnung und unserer Gartenordnung, die hier kurz zusammengefasst werden:

 

Sommerfällverbot (gem. Bundesnaturschutzgesetz)

 

Danach ist es uns grundsätzlich verboten, Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 01. März bis zum 30. September abzuschneiden, zu beseitigen oder auf den Stock zu setzen. Zulässig sind in dieser Zeit nur schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

 

Da wir Kleingärtner uns dem Umwelt- und Naturschutz besonders verpflichtet fühlen, haben wir noch eine weitere Einschränkung in unsere Gartenordnung genommen. Während der Brutzeit verzichten wir komplett auf den Schnitt von Hecken und Sträuchern. Nach Angaben der Naturschutzverbände ist die Haupt-Brutzeit zwischen März und Juni und wir sollten auf jeden Fall vor dem Beginn von Schnittmaßnahmen vorsichtig die Gehölze auf tierische Bewohner kontrollieren. Ausnahmen gelten für folgende Bereiche:

  • - Behördlich angeordnete oder genehmigte Maßnahmen
  • - Windbruch oder Gefährdung der Standsicherheit
  • - Freihaltung des Lichtraumprofils (1 m) von Stromleitungen
  • - Freihaltung von Rettungswegen

Bei geplanten Maßnahmen an Bäumen gelten auch die Regelungen der Bremischen Baumschutzverordnung. Sie gilt gemäß §1 Absatz 3 Satz 3 allerdings nicht auf Parzellen.

 

Im Gemeinschaftsgrün haben die Vereine die Regelungen aus den Generalpachtverträgen zu beachten. Bei städtischen Flächen ist vor irgendwelchen Eingriffen unbedingt der Umweltbetrieb Bremen zu informieren.

 

Weitergehende Informationen erhalten Sie im Internet unter https://www.bauumwelt.bremen.de/umwelt/natur/baumschutz-31500 in der Bremer Baumschutzfibel oder bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau - Abtl. 3 Natur, Wasser.

 

Bei evtl. Fragen kontaktieren Sie bitte ihren Vorstand oder ihre Fachberater.

 

Carsten Siemering

Landesfachberater


Info -> Gräben & Gewässerunterhaltung